Willkommen auf der Website des Bochumer Verbandes!
Der Bochumer Verband erbringt seit über 70 Jahren Dienstleistungen rund um die betriebliche Altersversorgung. Ursprünglich von Unternehmen des Bergbaus gegründet, zählen wir heute Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftszweigen zu unseren Mitgliedern. Neben langjähriger Erfahrung bieten wir absolute Zuverlässigkeit, zügige und reibungslose Abwicklung der uns übertragenen Aufgaben und kompetente Beratung unserer Mitgliedsunternehmen.
Telefonische Erreichbarkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
für den letzten Abrechnungsmonat wurden uns durch die Krankenkassen rund 10.000 Änderungsmeldungen für die Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eingespielt, die dementsprechend zu einer Vielzahl von Neuberechnungen der Beiträge und entsprechend zu zahlreichen Rückfragen geführt haben.
Ebenso wie Sie wurden auch wir von der Vielzahl der Neuberechnungen überrascht. Dementsprechend stehen verständlicherweise seit Tagen unsere Telefone nicht mehr still, was dazu führt, dass uns ein Großteil der Anrufer leider telefonisch nicht erreichen konnte bzw. kann.
Wir bitten Sie dafür um Verständnis.
Sofern Sie uns telefonisch nicht erreichen, bitten wir Sie, uns Ihre Fragen und Mitteilungen per E-Mail (info@bochumer-verband.de) oder Telefax (0234 / 308646) zu übermitteln.
Wir werden versuchen, zusammen mit der für Sie zuständigen Krankenkasse, alle Anfragen so schnell wie möglich zu klären. Leider wird aufgrund der Vielzahl der Fälle auch dies einige Zeit in Anspruch nehmen, wofür wir Sie schon jetzt um Geduld bitten müssen.
Wir verbleiben mit einem freundlichen Glückauf!
22.12.2014
Lohnsteuermerkmale & ELStAM-Verfahren
Aktuelle Informationen
Dieses Info-Blatt bietet Informationen zu Lohnsteuermerkmalen, die dem Bochumer Verband im ELStAM-Verfahren elektronisch von der Finanzverwaltung übermittelt werden.
22.12.2014
Versorgungsfreibetrag
Aktuelle Informationen
Dieses Info-Blatt bietet Informationen zum Versorgungsfreibetrag.
25.02.2011
Ausgleichsregelung wegen der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen 2003
Umsetzung durch den Bochumer Verband hat begonnen
Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 01.01.2003 durch den Gesetzgeber wirkt sich für bestimmte Bezieher von Leistungen nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes nachteilig aus.
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand des Bochumer Verbandes einen Nachteilsausgleich für die betroffenen Leistungsbezieher rückwirkend ab 2003 beschlossen. Die Überprüfung, Berechnung und Auszahlung der Leistungen durch die Geschäftsstelle des Bochumer Verbandes hat bereits begonnen. Einer gesonderten Antragstellung von Leistungsbeziehern bedarf es nicht.
Als ergänzende Information können Sie hier die Veröffentlichung des Bochumer Verbandes in der Zeitschrift "Perspektiven" des Verbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE herunterladen.
17.08.2010
Änderung der Versorgungsregelungen zum 1. September 2009
Anpassungen wegen der Anhebung der Regelaltersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Strukturreform des Versorgungsausgleichs
Zum 1. September 2009 sind die Versorgungsregelungen des Bochumer Verbandes, also die Leistungsordnung und die beitragsorientierten Versorgungsregelungen, geändert worden.
Neben der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, beginnend ab dem Jahr 2012, bedingt die Reform des Versorgungsausgleichs im Scheidungsfall die Anpassung der Regelwerke des Bochumer Verbandes.