Teilungsrichtlinie

Die Teilungsrichtlinie des Bochumer Verbandes gilt für die Fälle, in denen ein gegenwärtiger oder früherer Mitarbeiter oder eine gegenwärtige oder frühere Mitarbeiterin wegen einer Versorgungszusage eines Mitgliedsunternehmens des Bochumer Verbandes an einem Versorgungsausgleichsverfahren nach den Regeln des am 01.09.2009 in Kraft getretenen Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) beteiligt ist.
Mit dieser Teilungsrichtlinie werden das am 1. September 2009 in Kraft getretenen Versorgungsausgleichsgesetz sowie die Regelwerke des Bochumer Verbandes (Leistungsordnung, Beitragsorientierte Versorgungsregelung für arbeitgeberfinanzierte Zusagen, Beitragsorientierte Versorgungsregelung - Entgeltumwandlung) konkretisiert und ergänzt.
Sie bildet die Grundlage für die Auskünfte und für den Vorschlag gem. § 5 Abs. 3 VersAusglG, welche die Mitglieder anlässlich des Ehescheidungs- und Versorgungsausgleichsverfahrens eines ihrer Mitarbeiter an das Familiengericht zu übermitteln haben. Zugleich dient sie der späteren Umsetzung der gerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich.