Bochumer Verband

Der Bochumer Verband ist als nicht rechtsfähiger Verein eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung, die gegenwärtig rund 17.000 Leistungsempfänger betreut. Die im Bochumer Verband zusammengeschlossenen rund 200 Mitgliedsunternehmen – überwiegend aus dem Bereich des Bergbaus und der Energiewirtschaft - bilden ein sog. Konditionenkartell; das heißt, die Unternehmen bleiben Träger der betrieblichen Altersversorgung und sagen Ihren Mitarbeitern Leistungen nach einheitlichen Richtlinien, den jeweiligen Regelwerken des Bochumer Verbandes, zu.

Aufgabe des Bochumer Verbandes als überbetriebliche Versorgungseinrichtung ist es, die Regelwerke aufzustellen, diese den sich ändernden Verhältnissen anzupassen und Ihre Einhaltung sowie die Gewährung der festgestellten Leistungen zu überwachen.

Der Bochumer Verband bietet den Mitgliedsunternehmen gegenwärtig drei Regelwerke an:

1. Leistungsordnung (Bochumer Verband alt)

Die gehaltsabhängige, endgehaltsbezogene Leistungsordnung gilt für außertarifliche Angestellte und Führungskräfte und beruht auf Einstufungsgruppen mit Gruppenbeträgen (für Anwartschaftszeiten bis einschl. 1984) und Leistungsbeträgen (für Anwartschaftszeiten ab 1985). Auf die Gruppen- und Leistungsbeträge werden andere arbeitgeberfinanzierte Versorgungsleistungen angerechnet. Auf die Gruppenbeträge werden zusätzlich noch die auf Arbeitgeberzuschüssen beruhenden Teile der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.

2. Beitragsorientierte Versorgungsregelung für
    arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusagen

3. Beitragsorientierte Versorgungsregelung für
    arbeitnehmerfinanzierte Versorgungszusagen
    (Entgeltumwandlung)

Diese Versorgungsregelungen regeln - jeweils auf der Grundlage der Zusage des Mitgliedsunternehmens gegenüber dem Arbeitnehmer – die Erbringung von Leistungen aus den die vom Mitgliedsunternehmen des Bochumer Verbandes zugesagten oder durch Entgeltumwandlung (Gehaltsverzicht) vom Arbeitnehmer erbrachten „Beiträgen“. Aus den Beiträgen ergibt sich durch Multiplikation mit versicherungsmathematisch, unter Berücksichtigung einer angemessenen Verzinsung, ermittelten Umrechnungsfaktoren ein Versorgungsbaustein. Die Addition der Versorgungsbausteine ergibt den Ruhegeldanspruch zum Zeitpunkt der in der Versorgungsregelung vorgesehenen Altersgrenze.

Bei allen Versorgungszusagen handelt es sich um betriebliche Altersversorgung im Wege der Durchführungsform der Direktzusage.
mehr dazu lesen ...

Ferner übernimmt der Bochumer Verband Servicefunktionen für die anderen Mitgliedsunternehmen. So werden im Namen und für Rechnung der Mitglieder Ruhegeldansprüche bei Eintritt des Versorgungsfalles festgestellt und die Zahlungen abgewickelt.

Der Bochumer Verband erteilt Auskünfte in Verfahren vor Familiengerichten, erstellt Bescheinigungen über den unverfallbaren Teilanspruch auf Ruhegeld und bietet seinen Mitgliedern darüber hinaus ein umfassendes Dienstleistungsangebot rund um die betriebliche Altersversorgung.